Ich biete Patient*innen von 3 bis grundsätzlich 20 Jahren und ihren Bezugspersonen psychotherapeutische Termine an: Zur Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert. Psychologische Beratung, bei der es nicht um eine Erkrankung geht, biete ich nicht an.
Überlastung
Jeden Monat biete ich etwa fünf Neupatient*innen Erstgespräche in meiner Praxis an. Pro Monat melden sich aber rund 60 Familien bei mir mit dem Hinweis, dass sie dringend Hilfe brauchen. Wenn ich
sehr viel arbeite, kann ich einigen davon helfen, aber den meisten leider nicht.
Kosten
Die Termine sind grundsätzlich ohne jegliche Kosten für Sie und frei von jeder Zuzahlung; dafür sind aber die folgenden Regelungen zu beachten. Rechtzeitige Terminabsage Falls Sie einmal nicht zu einem vereinbarten Termin erscheinen können, müssen Sie mindestens 24 Stunden vorher absagen (z.B. per Textnachricht oder Anruf unter Tel. 0170-2605040). Wenn Sie nicht rechtzeitig absagen bzw. nicht erscheinen, müssen Sie das Ausfallhonorar bezahlen in Höhe von 75,00 Euro (§ 615 BGB).
Elektronische Gesundheitskarte
Patient*innen einer Gesetzlichen Krankenkasse müssen zu Beginn eines Termins mir ihre gültige Versichertenkarte vorlegen (regelmäßig zu Beginn jedes neuen Kalendervierteljahres). Wenn Sie mir die Versichertenkarte nicht aushändigen, müssen Sie die Kosten der Termine selbst bezahlen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten dann eine Rechnung zum Überweisen der Kosten. Die Gebührenordnung einschließlich der Abrechnungsempfehlungen liegen in meiner Praxis aus. Beispielweise betragen die Kosten für eine 50-minütige Psychotherapeutische Sprechstunde analog zu Nr. 812 GOP in der Regel 134,06 Euro.
Therapieabbruch
Ich biete psychotherapeutische Termine nur an, wenn erkennbar ist, dass sie wirksam und zielführend sind zur Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert. Dafür ist Ihr regelmäßiges Erscheinen zu den vereinbarten Terminen unbedingt notwendig, genauso wie Ihre aktive Mitarbeit in den Terminen und zwischen den Terminen anhand der regelmäßigen „Therapiehausaufgaben“. Sonst muss ich die begonnene Zusammenarbeit abbrechen. Die Therapie wird insbesondere dann abgebrochen, wenn Sie insgesamt drei Termine verpassen. Danach können Sie nicht ohne Weiteres eine neue Therapie in meiner Praxis beginnen.
